Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (gemäß § 41 SGB VIII) bekommen durch das Harzwerk eine kontinuierliche und verlässliche Bezugsperson an die Seite gestellt. Art und Umfang der Leistung orientieren sich an den individuellen Wünschen, Interessen sowie Bedürfnissen, aber auch den Herausforderungen und dem Bedarf der Adressat*innen.
Leistungsinhalte können u. a. Unterstützung bei schulischen Problemlagen, Stabilisierung sozialer, psychischer und personaler Lebens- und Leistungsbereiche, Krisenmanagement oder Berufsorientierung sein. Bei der Gestaltung der Leistung setzen die jeweiligen Fachkräfte ihren Fokus auf die gesamte Lebenswelt der Adressat*innen, was deren persönliches und sozialräumliches Umfeld, insbesondere das Familiensystem, miteinschließt.
Ziel dieser Leistung ist die Bewältigung von Entwicklungsherausforderungen sowie die Förderung der Verselbstständigung der Adressat*innen. Bei der Gestaltung der Leistung fließen darüber hinaus musik-, natur- und erlebnispädagogische Aspekte mit ein. Ebenso erfolgen im Rahmen fallübergreifender Leistungen Teilnahmen an kulturellen oder sportlichen Events sowie Tagesausflüge oder Ferienaktionen.